ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA

EGGENBAUER & MERSICH GES.M.B.H. (KURZ: E&M) (Version: 100214)

  1. ALLGEMEINES

Die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe verstehen sich, sofern der Kontext  nicht anders verlangt, wie folgt:

1.1   “Käufer” die im Auftrag angeführte Rechtspersönlichkeit des Auftraggebers;

1.2   “Auftrag” ein Auftrag des Käufers in Übereinstimmung mit diesen 

         allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma E&M;

1.3   “Preis” der Produkt- oder Leistungspreis (ohne Einschränkung der

         Kosten für Fracht, Versicherung und Verpackung, entsprechend dieser Bedingungen);

1.4   “Produkte” entsprechend des erteilten Auftrages;

1.5   “Verkäufer” der Lieferant der Produkte.

2. ANGEBOTE UND AUFTRÄGE

Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Bestellungen des Kunden sind das Angebot im Rechtssinn. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande, wobei wir uns vorbehalten, eine Bestellung nicht anzunehmen.

In diesem Fall wird der Kunde  schriftlich verständigt. Erteilte Kundenaufträge erfolgen auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

3. PREISSTELLUNG

Die Preise, exklusive MwSt., verstehen sich netto ab Werk oder FOB jeweiliger Verschiffungshafen. Es gelangen die am Tage der Lieferung geltenden Preise zur Verrechnung. Umrechnungskurse: Es gelten die am Tage der Lieferung notierten Devisenkurse.

4. LIEFERFRIST

Angegebene Lieferzeiten gelten stets als annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind uns gestattet. Ist ein Abruf innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart und erfolgt der Abruf vom Käufer nicht innerhalb dieser Frist, sind wir berechtigt, nach Ablauf der Frist diesen Teil der Abruforder auszuliefern.

5. LIEFERUNGEN

Lieferkonditionen gelten gemäß INCOTERMS in der jeweils letztgültigen Fassung. Wir behalten uns das Recht von Änderung in Dekor, Farbe und technischer Ausführung vor. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben durch den Kunden haftet dieser für alle dem Verkäufer daraus entstehenden Kosten.

6. VERSAND

erfolgt vom Verkäufer unversichert, auf Gefahr und Kosten des Käufers. Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer den Abschluss einer ALL RISKS TRANSPORTVERSICHERUNG (INKLUSIVE KRIEG, TERRORISMUS, AUFRUHR, EMBARGO, STREIK, POLITISCHE UND WIRTSCHAFTLICHE WIRREN, BANKENKRISEN) AB HERSTELLERLAGER BIS ZUM ENTGÜLTIGEN WARENEMPFÄNGERLAGER sowie den Abschluss einer

PRODUKTHAFTPFLICHTVERSICHERUNG in aureichender Höhe zum gesamten Importvolumen .

7. REKLAMATIONEN

  1.  TRANSPORTSCHÄDEN, FEHLMENGEN

Bei Lieferungen, welche durch LKW, Bahn, Schiff, Flugzeug, Post oder Spediteur durchgeführt werden, wenden Sie sich bitte im Schadenfall UMGEHEND an den jeweiligen Frachtführer und vermerken Sie den festgestellten Schaden, bzw. Fehlmengen bei der Warenübernahme am Übernahmepapier des Frachtführers.

Machen Sie den Frachtführer umgehend, schriftlich, für den entstandenen Schaden voll haftbar.

Der Verkäufer ist nicht haftbar für Verluste des Käufers entstanden durch dessen Abweichen von der zuvor beschriebenen Vorgangsweise.

WICHTIGER HINWEIS!

MELDEN SIE JEDEN SCHADEN UND MENGENDIFFERENZEN UNVERZÜGLICH, SCHRIFTLICH,

AN IHREN TRANSPORTVERSICHERER,  MIT BEWEISKRÄFTIGER BILDDOKUMENTATION!

  •  E&M – GEWÄHRLEISTUNG, GARANTIE, REGRESS:

Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 (sechs) Monate ab Warenversand.  Leisten der Verkäufer für bestimmte Produkte eine über diese Gewährleistungspflicht hinausgehende Garantie, so richten sich Art und Umfang der Garantieleistung nach den jeweiligen besonderen Garantiebestimmungen.

8. Untersuchung der gelieferten Ware

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag zu untersuchen. Falls die Ware nicht mit den vertraglichen Anforderungen übereinstimmt, hat der Käufer den Verkäufer innerhalb 7 Werktagen nach Erhalt über die Abweichungen schriftlich zu benachrichtigen. Dabei hat er die Abweichungen genau zu spezifizieren.

Offene Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich, schriftlich, mit Bekanntgabe

  1. der Rechnungs- und Auftragsnummer
  2. Artikel Nummer(n) sowie
  3. durch beweiskräftige Fotodokumentation
  4. durch Muster aus der Lieferung

zu rügen, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung der Ware auf das erste Warenempfängerlager.

Verborgene Mängel sind uns ebenfalls unverzüglich, schriftlich,

unter Bekanntgabe der Informationen a) – d) zu rügen,

spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Feststellung bzw. Entdeckung.

Der Käufer oder dessen Repräsentant gestattet dem Verkäufer oder dessen Repräsentanten  die bemängelte Ware zu besichtigen, zu untersuchen  bzw. entsprechende Muster zu entnehmen.

Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge liefern wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz oder leisten Verbesserung. Hierfür steht uns eine angemessene Frist zur Verfügung. Schadensersatzansprüche sind generell mit maximal der Höhe des Kaufpreises der von uns gekauften Ware limitiert.

Die Produkthaftung, die Haftung bei Vermögensschäden, sowie Rückgriffsrechte jedweder Art werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Die Beweislastumkehr gem. § 924 ABGB, sowie der besondere Rückgriff gem. § 933b ABGB sind ausgeschlossen.

9. FOLGESCHADENSAUSSCHLUSSKLAUSEL

Die Haftung für Folgeschäden jeglicher Art ist ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Einkommen und Produktionsausfall.

10. REPARATUREN/INSTANDSETZUNG

Ware die dem Verkäufer zur Reparatur/Instandsetzung übersendet wird, hat in allen Fällen spesenfrei für den Verkäufer übermittelt zu werden. Im Falle eines Gewährleistungsanspruches ist uns gleichzeitig die Nummer und das Datum der entsprechenden Faktura vorzulegen sowie der genaue Grund der Beanstandung bekannt zugeben. Gewährleistungen sind am Sitz des Verkäufers zu erfüllen.

11. ZAHLUNG

Bei Lieferungen innerhalb Österreichs:    Überweisung netto 10 Tage nach Rechnungsdatum auf unserem Konto eintreffend.

Bei Lieferungen ausserhalb Österreichs:  a. Vorauskassa oder b. unwiderrufliches, bestätigtes  Akkreditiv zahlbar bei Sicht.

12. ZAHLUNGSVERZUG

Bei Zahlungsverzug werden neue Warenlieferungen per Nachnahme bzw. gegen Vorauszahlung durchgeführt. Als Verzugszinsen wird ein Satz von 10% über dem aktuellen EZB Leitzinssatz in Anrechnung gebracht. 

Der Käufer verpflichtet sich im Falle seiner Säumigkeit die Mahn- und Inkassospesen sowie die Kosten der Rechtsdurchsetzung zu ersetzen.

13. RECHNUNGSABZÜGE

 werden vom Verkäufer nicht anerkannt und bleiben als Forderung bestehen.

14. EIGENTUMSVORBEHALT, BEDINGUNGEN,

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Beeinträchtigung durch Dritte bzw. bei Pfändung sind wir sofort zu verständigen. Belehnung und/oder Verpfändung noch nicht bezahlter Ware ist nicht statthaft. Rechte und Pflichten aus den Geschäftsverbindungen mit uns dürfen auf Dritte nicht übertragen werden.

Diese Bedingungen gelten unter Ausschluß jeglicher anderer Bedingungen und Konditionen des Käufers, vorgeschrieben, genannt, behauptet vorgeschrieben oder genannt zu sein und ersetzen sämtliche vorhergehenden Bedingungen des Verkäufers.

15. SALVATORISCHE KLAUSEL

Diese Bedingungen sind allein gültig, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn E&M diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen nicht. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen darüber führen, die unwirksamen Bestimmungen durch gültige zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in ihr angegebenen Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so soll das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß an die Stelle treten.

16. INSOLVENZ

Wird über das Vermögen des Käufers das Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet, so sind hinsichtlich aller ganz oder teilweise offenen Forderungen etwaige gewährte Rabatte oder Boni hinfällig. Wir sind berechtigt, bei unseren Forderungen vom vollen Brutto-Rechnungsbetrag auszugehen.

17. VERTRAULICHKEIT

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche  Produkt- Geschäfts- und  vertrauliche Informationen sowie  Unterlagen  von denen sie auf Grund der Zusammenarbeit Kenntnis erhalten, strikt geheim zu halten und weder direkt noch indirekt Dritten irgendwie zugänglich zu machen noch für eigene Zwecke (ausgenommen zur Erfüllung dieses Vertrages) zu verwerten. Mitarbeiter und Dritte, die zur Erfüllung des Vertragszieles herangezogen werden müssen, sind ebenfalls zur Geheimhaltung zu verpflichten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung der

Zusammenarbeit auf Grund dieses Vertrages. Die Geltendmachung eines nachweisbaren Schadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten.

18. DATENSPEICHERUNG  – DVR: 0847496

Der Verkäufer informiert gem. §22 Datenschutzgesetz, dass folgende Daten für Zwecke des Rechnungswesens, der Betreuung der Geschäftspartner und zu

betriebswirtschaftlichen Zwecken automationsunterstützt verarbeitet werden: Kundennummern, Namen, Adressen, Konditionen, Preise, Umsatz sowie andere betriebswirtschaftliche Daten und Kenngrößen. Unsere Mitarbeiter sind zur Einhaltung der Datengeheimnisse gem. §20 DSG verpflichtet.

19.  HÖHERE GEWALT

Höhere Gewalt ist jedes außergewöhnliche Ereignis, welches bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war und auch bei der Beachtung der erforderlichen Sorgfalt nicht abgewendet werden kann, z.B. Naturereignisse, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Embargo, Arbeitskämpfe, politische und wirtschaftliche Wirren, Bankenkrisen usw. Das gilt auch dann, wenn die außerordentlichen Ereignisse bei Unterlieferanten eintreten. Während der Dauer der höheren Gewalt werden die vertraglichen Rechte und Pflichten suspendiert. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Eintritt, Ursache der Verzögerung und später über deren Beendigung. Falls die höhere Gewalt ununterbrochen über einen Zeitraum von mindestens 1 Monat andauert, treffen beide Parteien eine Vereinbarung über die weitere Abwicklung des Vertrages.

Sollte keine Vereinbarung getroffen werden können, steht es jedem Vertragspartner frei den Auftrag innerhalb von 2 Wochen aufzulösen.

20. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSTAND

Alle Auseinandersetzungen aus diesen Bedingungen werden in freundlicher Verhandlung gelöst. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien. Die Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.